Zur Zeit bin ich dabei, meine Firma in eine Gesellschaft umzuwandeln. Dabei war die “Mini-GmbH” interessant, die uG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als existenzgründerfreundliche Variante der klassischen GmbH. Seit dem 1. November 2008 ist diese Variante in Kraft und ersparte mir ein weiteres Nachdenken über die Variante der Limited. Doch leider zeigten sich heute bereits die ersten Probleme.
Eines der Voraussetzungen einer solchen Gesellschaft ist ein Geschäftskonto. Nun existiert ein solches bereits, allerdings auf meinen Namen. Es müsste einfach nur auf den Namen der Gesellschaft umgeschrieben werden, kein weltbewegender Akt. Doch was teilte mir meine Kundenberaterin bei der Cronbank AG mit? Njet. Keine Geschäftskonten für Limited und uG. Bitte wie? Aber ich bin doch bereits sein einem Jahr Kunde, das Konto ist ganz ordentlich gefüllt. Nein, generelle Anordnung der Geschäftsleitung. Keine Ausnahme möglich.
Meine Steuerberaterin verstand die Welt nicht mehr. Meiner Bank würden keinerlei Nachteile entstehen, es wäre doch ein reines Guthabenkonto möglich. Ich brauche keinerlei Kreditrahmen. Damit bleiben nur zwei Möglichkeiten:
- Ich muss direkt als GmbH firmieren wie es Kollege Perun gerade vorgemacht hat. Bedeutet allerdings einiges mehr an Formalitäten und Ausgaben und konterkariert genau die Bestrebungen des Gesetzgebers, die mit der Gründung der uG an sich geplant waren. Bei mir sind die finanziellen Möglichkeiten dazu zwar da, aber was ist mit all den Existenzgründern, die gern eine uG gründen möchten und dann von ihrer Bank ein Kopfschütteln ernten? Aber ich hoffe, dass die Cronbank AG hier eher eine Ausnahmeerscheinung darstellt. Nach der Reaktion eines Notars auf mein Ansinnen bezüglich der uG (“Warum gründen Sie nicht gleich eine Gmbh? Wenn ich bislang ihr Kunde gewesen wäre, würde ich es bei einer uG sicher nicht bleiben”), kommen mir hier aber langsam Zweifel.
- Ich muss ein Geschäftskonto bei einer anderen Bank eröffnen. Bei der Cronbank schätzte ich bislang die recht zügige Abwicklung meiner ganzen Kontogeschäfte (incl. Forex Handel) und die Möglichkeit, ein kostenloses Geschäftskonto zu führen. Insofern wäre ich gern dort geblieben. Vor allen Dingen: Es existieren eine Menge an Kontobewegungen, die alle geändert werden müssten: Laufende Abbuchungen und Einzahlungen, die Kunden müssten über neue Kontoverbindung informiert werden und diese bei sich speichern, die Überweisungsvorlagen undundund. Eine Menge Arbeit, die ich gern vermieden hätte. Und ich muss erst einmal eine Bank finden, die mir mit ihren Konditionen zusagt, also einiges an Rechercheaufwand. Sympathische Banken wie die Ing-DiBa führen – wie andere Direktbanken auch – nur Privatkonten und fallen damit sofort aus.
Also, nix mit der “leichten Gründung”. Die Europäische Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea, SPE) wird frühstens 2010 kommen und vielleicht denselben Repressionen seitens mancher Banken ausgesetzt sein.
Insofern braucht es nunmehr Zeit, bis die Fragen 1 oder 2 entschieden sind. Für Hinweise zu Punkt 2 bin ich dankbar (vielleicht hat ja schon einer meiner Leser eine gute Bank, die er für Geschäftskonten empfehlen kann, wobei eine Begründung zur Empfehlung von Vorteil wäre). Es wird jedenfalls dauern, bis ich analog zu Perun posten kann “Hurra, hurra, wir sind UG (haftungsbeschränkt)” oder eben “Hurra, hurra, wir sind GmbH”.
Das ist ja wenig erfreulich, ich hatte auch vor nächsten Monat eine uG anzumelden.
Als Geschäftskonto kann ich das Business-Konto der Commerzbank empfehlen. Es kostet zwar 5,90 Euro pro Monat aber der Service ist gut, eingehende Überweisungen sind kostenlos und wenn man mehr Kapital auf dem Geschäftskonto hat, profitiert man vom kostenlosen Tagesgeldkonto. Darauf aufmerksam geworden bin ich übrigens beim FTD Gründertagebuch von MyMuesli.
Tja, jetzt muß ich leider als betroffener Banker auch meinen Kommentar zum leidigen Thema “UG” abgeben:
1) Warum soll es überhaupt eine “Kapitalgesellschaft” mit Haftungsbeschränkung (!) auf ein “Stammkapital”, welches faktisch gar nicht vorhanden ist, oder im Extremfall aus 1 EUR besteht, geben? Dies ist paradox.
2) Handwerksbetriebe gehen pleite, weil deren Kunden ihre Leistungen nicht bezahlen und im Pfändungsfall nix zu holen ist. Warum soll es der Bank genauso ergehen?
Der viel diskutierte Begriff “Gläubigerschutz” gilt für alle.
Und genau dieser wird defakto mit der UG unterwandert.
Welcher Häuslebauer weiß schon, daß die im Namen der UG “klar ersichtliche” Haftungsbeschränkung sich oftmals im Prinzip auf 1 oder 100 EUR bezieht?
Im Ernstfall reicht das ja nicht mal für die erste Mahnung durch seinen Anwalt.
3) Wenn (verständlicherweise) die Bank z.B. bei mangelnder Deckung einen Scheck nicht einlöst – dann sind’s wieder mal die bösen Banken, die “mittelständische Betriebe damit in die Insolvenz treiben”, wie so oft argumentiert wird, “weil sie wg. ein paar Tagen bis zu (angeblichen) Eingang eines Betrages einen Scheck einlöst”.
Löst sie ihn doch ein – schaut sie in die Röhre, wenn die “Firma” kein Geld mehr hat (alles schon erlebt).
Die private Villa am Starnberger See behält der Inhaber und grinst sich einen.
Die Bank macht halt wieder mal ne Abschreibung für eine Forderung. Und unser Häuslebauer schimpft aber über eine Bankenkrise, wenn ständig ungedeckte Kredite vergeben werden.
Wäre ein nettes Szenario, wenn der Inhaber einer UG sein angelegtes Privatvermögen nicht mehr von einer Bank bekommt, weil sie aufgund (kulanterweise) vergebener, nicht mehr beibringbarer Kredite an diverse zwischenzeitlich insolvent gegangener UG’s, unter denen sich auch seine eigene befindet, selber zahlungsunfähig ist.
4) Warum bitte ein kostenloses (!?!) Geschäftskonto?
Jeder, der sein Geschäft (egal ob in Form einer UG oder nicht) betreibt, möchte für seine Arbeit entlohnt werden.
Warum soll das denn bitte die Bank aber alles umsonst machen? Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs entstehen ihr selbst nämlich auch Kosten (Personalkosten, externe Dienstleister etc).
Jeder UG-Inhaber möchte auch sein monatliches Einkommen haben. Sollen vielleicht dafür die Mitarbeiter der Bank umsonst arbeiten?
Wenn das Argument sein sollte, daß die Gesellschaft ein so hohes “Gesellschaftsvermögen” ansammelt, womit die Bank dann verdient (weil es bei ihr angelegt wird) – dann ist das Gesellschaftsvermögen bereits so hoch, daß damit aus der UG sowieso “eine echte GmbH wird”.
Fazit: Wer sein Geschäft über eine UG betreiben möchte hat Gründe dafür, die natürlich zu verstehen sind (kein Risiko, keine hohen Kosten etc.etc.).
Geld kassieren – ja. Im Fall des Falles zahlen – nein.
Oder “Wasser predigen -selber Wein trinken”.
Nur – da machen halt einfach ein paar (zu denen eben auch Banken zählen) nicht mit, weil sie selber am Schluß die Dummen sind bzw. wären.
Es steht jedem, der nicht genügend Haftungskapital für eine “echte” GmbH hat, frei, daß er sein Gewerbe entweder ohne Eintrag im HR, oder als “e.K.” betreibt – dann muß er halt auch selber haften. Ist ja auch legitim. Dann gibt’s auch kein Problem mit dem Konto – es gibt ja jemandem, bei dem die Bank ihre (berechtigten) Forderungen auch geltend machen könnte.
@Saueramper: Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. Eine GmbH (und damit auch eine UG) ist ein vollständig anderes Konstrukt, als ein Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund die UG (haftungsbeschränkt) eingeführt! Dieses nun von Bankenseite zu blockieren ist vermessen.
Ich persönlich habe eine UG erheblich lieber als eine UK-Limited, da die Durchsetzung von Forderungen inkl. Durchgriffshaftung viel klarer geregelt ist und vor deutschen Gerichten stattfinden kann.
Ihre Einwendungen bzgl. Kostenfreiheit eines Geschäftskontos sowie zur Einlösung von Schecks und Lastschriften stimme ich jedoch zu. Ein Konto für eine Firma,die keine Sicherheiten stellen kann – unabhängig von der Gesellschaftsform – rein im Guthaben geführt werden.
Ist ja eine feine Sache, wie uns ein die UG und deren Vorgehensweise erklärt.
Zunächst einmal halte ich es ziemlich vermessen,. das sich betroffene Banker überhaupt dazu melden, da ich – als betroffener Bank Investor- bei einer deutschen Bank voll auf die Nase gefallen war. Auf der einen Seite bekommen UG- Gründer kein Konto – wg. der Sicherheit und so- auf der anderen Seite gehen diese Zeitgenossen aber über den großen Teich und investieren quasi bei renterartigen, sozialhilfebedürftigen Gebilden.
Also, Herr Banker Saueramper, schön mal die Füsse ganz still halten und ganz, ganz ruhig in der Ecke bleiben…
Zum anderen scheint mir hier bei den Bankern noch erheblicher Wissensbedarf vorzuliegen.
Eine UG unterliegt strengen Gesetzen. Unter anderem muss sie innerhalb von 3 Wochen Insolvenz anmelden, wenn der Geschäftsführer absehen kann, dass er zahlungsunfähig wird.
Des weiteren muss eine UG jährlich 25% ihres Gewinnes auf ein Sonderkonto abführen, bis das sie 25.000 € Rückhalt hat.
Um dann zur klassischen GmbH zu kommen…
Seit wann, lieber Herr Banker, gibt die Bank gleich Kredit, wenn eine Firma neu gegründet wird?
Wird auch bei einer UG nicht erst die Bonität des Geschäftsführers – auch ohne dessen Einverständnis- geprüft?
Natürlich haben Banker den Privatmann gleich Unternehmer lieber. Da können sie- auch bei deren eigenem Verschulden- erst einmal zugreifen. Wer in der heutigen Zeit eine GBR oder Einzelfirma gründet, weiß nichts von Risiken, die mit einem Mal das ganze Leben auf den Kopf stellen können.
Übrigens: Auch eine Ltd. ist in Ordnung. Sie ist nur einfacher, als eine UG. Deutsche gerichte sind bei zweifelhaften Gründern und Geschäftsführern serh schnell auf der Seite der Gläubiger und nehmen den Geschäftsführer direkt in Haftung.
Die Achse Deutschland-England funktioniert hervorragend und wer glaubt linke Sachen mit einer Ltd. abziehen zu können, hat sich getäuscht. Die Engländer verstehen dann noch schneller keine Spaß, als ihre deutschen Kollegen.
Bzgl. des Kontos gibt es einige Banken, die da etwas weltoffener sind.
So ist es…
Danke für die ausführlichen Kommentare. “Bzgl. des Kontos gibt es einige Banken, die da etwas weltoffener sind.” Tipps sind an dieser Stelle gern willkommen